BFD - Bundesfreiwilligendienst

Was bieten wir:

- Chance, sich sozial zu engagieren und davon auch selbst zu profitieren
- Abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit
- Geregelte Dienstzeiten
- Bundeseinheitlich festgelegtes Taschengeld
- Seminare zur Persönlichkeitsbildung und Erweiterung der Sozialkompetenz

Bundesfreiwilligendienst bei der AWO Viernheim

Die AWO Viernheim bietet jungen Menschen die Chance, sich im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) für die Gemeinschaft zu engagieren. Wer sich sozial einbringen und gleichzeitig etwas für die eigene berufliche Entwicklung tun möchte, ist bei uns richtig aufgehoben. 

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre – im Unterschied zum freiwilligen sozialen Jahr können sich auch Personen über 27 Jahre melden. Der Freiwilligendienst kann zwischen 6 und 12 Monaten dauern, abhängig vom Dienstbeginn. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich sowie die frühzeitige Beendigung für ein Studium oder eine Ausbildung. Der Bundesfreiwilligendienst wird bei einer Dauer von mindestens 12 Monaten als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt. 

Die Freiwilligendienste bestehen aus der praktischen Hilfstätigkeit und Bildungstagen, die von der AWO Hessen-Süd über das Jahr verteilt in mehrtägigen Bildungsseminaren organisiert werden. Diese Seminare dienen der Persönlichkeitsbildung, der Erweiterung von Sozialkompetenzen sowie der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Die Reflexion der praktischen Erfahrungen sowie der Austausch der Freiwilligen untereinander bilden einen Schwerpunkt der Seminararbeit. 
 

Unsere Kindertagesstätten sind Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst:

Internationale AWO-Kindertagesstätte am Kapellenberg
AWO-Kindertagesstätte Kinderdörfel
AWO-Familienzentrum Kirschenstraße
Bewegte AWO-Kindertagesstätte Lorscher Straße
AWO-Kindertagesstätte Musica Pirmasenser Straße

Wir freuen uns auf Bundesfreiwillige, die Interesse an der pädagogischen Arbeit mit Kindern sowie die Bereitschaft mitbringen, sich aktiv in einem großen Team einzubringen. Eine positive Einstellung zur AWO (Arbeiterwohlfahrt) setzen wir voraus. 

Die Tätigkeit eignet sich besonders für Schulabgänger*innen, die vor einer Berufsausbildung bzw. vor einem Studium praktische Erfahrungen in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern sammeln möchten. Die Arbeitszeit (39,0 Wochenstunden) richtet sich nach einem Wochenschichtplan.

Betätigungsfelder: 

  • Mitwirkung bei der Kinderbetreuung (Hilfe bei der Gruppenarbeit, eigene pädagogische Angebote)
  • Mitwirkung bei der Hauswirtschaft (Ausgabe von Frühstück, Mittagessen und Snack)
  • Verwaltung (Listen führen, Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationsaufgaben)
  • Empfang (Eltern, Kinder, Besucher/innen und Handwerksfirmen)
  • Besorgungsfahrten (Einkäufe für die Küche, Materialtransporte)
  • Einfache hausmeisterliche Tätikeiten (Kehrdienst, Winterdienst, Gartendienst, Räume richten)

Arbeitszeiten:

  • 39 Wochenstunden (je nach Einsatzstelle Wochenschichtplan)
  • 25 Tage Lehrgänge
  • 26 Tage Erholungsurlaub

 

Interesse? Dann melden Sie sich doch bitte in unseren Kindertagesstätten für weitere Informationen.

 

Voraussetzungen

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre – im Unterschied zum freiwilligen sozialen Jahr können sich auch Personen über 27 Jahre melden. Der Freiwilligendienst kann zwischen 6 und 12 Monaten dauern, abhängig vom Dienstbeginn. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich sowie die frühzeitige Beendigung für ein Studium oder eine Ausbildung. Der Bundesfreiwilligendienst wird bei einer Dauer von mindestens 12 Monaten als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt.

Besoldung

  • Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Freiwillige bekommen aber ein Taschengeld von maximal 350 € monatlich zuzüglich 150 € monatlich Geldersatzleistungen für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung.
  • Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die gesamten Beiträge für die gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von der Einsatzstelle gezahlt. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Bundesfreiwilligendienst leisten, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.
  • Alle Bundesfreiwilligen bekommen einen Freiwilligenausweis. Damit wird es ihnen erleichtert, Angebote für Vergünstigungen wie z. B. Ermäßigungen bei Fahrkarten, im Museum, Schwimmbad oder Kino zu erhalten. Der Ausweis dient jedoch nur dem Nachweis über die Teilnahme am Freiwilligendienst, ein Anspruch auf Vergünstigungen wird damit nicht begründet. Über tatsächliche Ermäßigungen entscheiden die jeweiligen Einrichtungen selbst.

 

Downloads:


Flyer in deutsch (DE) 
Flyer in deutsch - einfache Sprache (DE) 
Flyer in englisch (GB) 
Flyer in französisch (F) 
Flyer in spanisch (ES) 
Flyer in ukrainisch (UA) 

Internet:

Homepage BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben): Bitte hier klicken 

Website freiwillich.de (AWO Bundesverband): Bitte hier klicken

Ihre Bewerbung richten Sie bitte online an

Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Viernheim e. V.
Kindergartenverwaltung
Wasserstraße 18
68519 Viernheim
E-Mail: bewerbungen(at)awo-viernheim.de

Ansprechpartnerin 
Freiwilligendienste AWO Viernheim

Frau Frenzel

Arbeitsschwerpunkt:
Gehaltsabrechnung, Personalverwaltung, Mobiler Menü-Service, Organisation, Buchhaltung

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 
8:30 bis 12:00 Uhr 
und nach Vereinbarung
Tel.: + AB: 06204 8795
Fax: 06204 705394

E-Mail: frenzel(at)awo-viernheim.de