Die Bewegte AWO-Kindertagesstätte Lorscher Straße öffnete am 04.11.2020 ihre Türen. In der Einrichtung werden 100 Kindergartenkinder (ab drei Jahren) in vier Kindergartengruppen und 12 Krippenkinder (zwischen einem Jahr und drei Jahren) in einer Krippengruppe betreut.
Der Schwerpunkt der Kindertagesstätte liegt in der Bewegung und in der Sprachförderung. In der Bewegten AWO-Kindertagesstätte Lorscher Straße werden Kinder mit Behinderung in den pädagogischen Alltag inkludiert. Das einzelne Kind mit all seinen Wünschen, Hoffnungen, Ideen, Bedürfnissen und Ängsten steht im Fokus der pädagogischen Arbeit.
… steht den Kindern täglich zu jeder Zeit der Garten, der große Spielflur, zur Frühstückszeit von 7:30 Uhr bis 10:15 Uhr das Bistro und spätestens nach der Bringzeit ab 9:30 Uhr der Turnraum zur Nutzung zur Verfügung. Die Kinder dürfen sich frei im Haus bewegen und können alle Gruppenräume besuchen.
Regelmäßig finden für die Kindern ein Vorschulprogramm, unterschiedliche Sprachförderangebote, ein Waldtag und vieles mehr statt. Die Kooperationen mit dem angrenzenden Sportverein TSV Amicitia Viernheim, der KISS in Viernheim und der Musikschule Viernheim sind ein fester Bestandteil des Kindergartenalltags.
Es können Regelplätze (Betreuung täglich von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr) oder Ganztagesplätze (Betreuung von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr) im Kindergartenbereich vergeben werden. Im Krippenbereich werden ausschließlich Ganztagesplätze (Betreuung von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr) angeboten.
In der Bewegten AWO-Kindertagesstätte Lorscher Straße wird täglich ein vielfältiges und großzügiges Frühstücksbuffet angeboten. Der Ganztagesplatz beinhaltet darüber hinaus ein warmes, ausgewogenes und abwechslungsreiches Mittagessen für die Kinder. Das Mittagessen wird vorgegart von Apetito geliefert und wird vor Ort in Konvektomaten erhitzt.
Öffnungszeiten:
Kindergarten (Regelplatz): Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Kindergarten (Ganztagesplatz): Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 16.30 Uhr
Kinderkrippe: Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Schließungszeiten:
Innerhalb der hessischen Sommerferien ist die Bewegte AWO-Kita Lorscher Straße für drei Wochen geschlossen.
Außerdem:
- am Rosenmontag und am Kerwemontag ab 12:00 Uhr
- an den Brückentagen (wie zum Beispiel den Freitagen nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam oder am Tag vor oder nach dem 1. Mai und 3. Oktober)
- an einem pädagogischen Planungstag des Teams
- an einem ganztägigen Arbeitskreis des Gesamtteams
- am Tag des Betriebsausfluges
- zwischen Weihnachten und Neujahr
Die Einrichtung kann weiterhin wegen Streiks, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen geschlossen werden. Die Einrichtung kann weiterhin wegen Streiks, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen geschlossen werden.
Lorscher Straße 86b
68519 Viernheim
Kontakt:
Tel. (0 62 04) 980 25 11
Mobil (01 57) 31 13 84 14
Fax (0 62 04) 305 89 80
E-Mail: lorscher(at)awo-viernheim.de
Leitung:
Katja Klicks, Erzieherin, Sozialarbeiterin (B.A.)
Stellvertretung:
Claudia Kühn, Erzieherin
… liegt in der Bewegung und in der Sprachförderung. In der Bewegten AWO-Kindertagesstätte Lorscher Straße werden Kinder mit Behinderung in den pädagogischen Alltag inkludiert. Das einzelne Kind mit all seinen Wünschen, Hoffnungen, Ideen, Bedürfnissen und Ängsten steht im Fokus der pädagogischen Arbeit.
Neben den Gruppenräumen, die den Kindern Sicherheit geben, steht den Kindern täglich zu jeder Zeit der Garten, der große Spielflur, zur Frühstückszeit von 7:30 Uhr bis 10:15 Uhr das Bistro und spätestens nach der Bringzeit ab 9:30 Uhr der Turnraum zur Nutzung zur Verfügung. Die Kinder dürfen sich frei im Haus bewegen und können alle Gruppenräume besuchen.
Regelmäßig finden für die Kindern ein Vorschulprogramm, unterschiedliche Sprachförderangebote, ein Waldtag und vieles mehr statt. Die Kooperationen mit dem angrenzenden Sportverein TSV Amicitia Viernheim, der KISS in Viernheim und der Musikschule Viernheim sind ein fester Bestandteil des Kindergartenalltags.
Es können Regelplätze (Betreuung täglich von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr) oder Ganztagesplätze (Betreuung von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr) im Kindergartenbereich vergeben werden. Im Krippenbereich werden ausschließlich Ganztagesplätze (Betreuung von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr) angeboten.
In der Bewegten AWO-Kindertagesstätte Lorscher Straße wird täglich ein vielfältiges und großzügiges Frühstücksbuffet angeboten. Der Ganztagesplatz beinhaltet darüber hinaus ein warmes, ausgewogenes und abwechslungsreiches Mittagessen für die Kinder. Das Mittagessen wird vorgegart von Apetito geliefert und wird vor Ort in Konvektomaten erhitzt.
Öffnungszeiten:
Kindergarten (Regelplatz): Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Kindergarten (Ganztagesplatz): Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Kinderkrippe: Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Schließungszeiten:
Innerhalb der hessischen Sommerferien ist die Bewegte AWO-Kita Lorscher Straße für drei Wochen geschlossen.
Außerdem:
- am Rosenmontag und am Kerwemontag ab 12:00 Uhr
- an den Brückentagen (wie zum Beispiel den Freitagen nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam oder am Tag vor oder nach dem 1. Mai und 3. Oktober)
- an einem pädagogischen Planungstag des Teams
- an einem ganztägigen Arbeitskreis des Gesamtteams
- am Tag des Betriebsausfluges
- zwischen Weihnachten und Neujahr
Die Einrichtung kann weiterhin wegen Streiks, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen geschlossen werden. Die Einrichtung kann weiterhin wegen Streiks, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen geschlossen werden.
Die Elternbeiträge setzen sich je nach Zutreffen wie folgt zusammen:
- Betreuungsgebühr laut aktueller Gebührensatzung der Stadt Viernheim
- Verpflegungs-/Materialkosten (Mittagessen, Frühstück, Getränke, Bastelgelder) laut aktueller
Entgelttabelle des Trägers
- Individuelle Sonderkosten (z. B. Hygienegeld, Sportgeld, Ausflüge, Veranstaltungen, Bastelaktionen)
- Bearbeitungsgebühr bei Nicht-Teilnahme am Lastschriftverfahren sowie bei Rücklastschriften
- Bank-/Mahngebühren
Die Betreuungsgebühr sowie die Verpflegungs-/Materialkosten sind für 12 Monate zu entrichten.
Wenn Geschwister gleichzeitig eine Viernheimer Betreuungseinrichtung besuchen, wird eine Gebührenermäßigung gemäß den Bestimmungen der Gebührensatzung der Stadt Viernheim in ihrer jeweils aktuellen Fassung gewährt.
Hinsichtlich der Gebührenbefreiung im letzten Kindergartenjahr gelten die Bestimmungen der Gebührensatzung der Stadt Viernheim in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Kindertagesstätte (ab 01.01.2024):
Regelplatz (bis 6 Stunden): 15,00 € für Materialien, Frühstück und Getränke
Ganztagsplatz (bis 9,5 Stunden): 79,10 € zuzüglich 67,00 € für Materialien, Mittagessen, Frühstück und Getränke
Individuelle Sondergebühren für einmalige Aktionen (z. B. Sportgeld, Ausflüge, Veranstaltungen, Bastelaktionen)
Kinderkrippe (ab 01.01.2024):
Ganztagsplatz (bis 9,5 Stunden): 268,00 € zuzüglich 67,00 € für Materialien, Mittagessen, Frühstück und Getränke
Individuelle Sondergebühren für einmalige Aktionen (z. B. Hygienegeld, Ausflüge, Veranstaltungen)
Download Entgelttabelle Lorscher Straße Bitte hier klicken
Die Beitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes und erlischt nur durch Einschulung, Abmeldung oder Kündigung. Wird das Kind nicht abgemeldet, so sind die Elternbeiträge auch dann zu zahlen, wenn es der Einrichtung fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende sind die Elternbeiträge bis zum Ende des Monats zu zahlen.
Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.
Die fälligen Elternbeiträge werden jeweils zum Monatsbeginn innerhalb der ersten 7 Werktage vom Konto der/des Beitragspflichtigen abgebucht. Die Lastschrift ist mit einer persönlichen Mandatsreferenz gekennzeichnet. Hierfür ist von der/dem/den Kontoinhaber/-in/-innen ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, welches ebenfalls dem Vertrag als Anlage beigefügt wird.
Die Elternbeiträge sind auch während vorübergehender Schließungs- und Urlaubszeiten oder bei Krankheit des Kindes zu bezahlen. Auch unerwartete Schließungen aufgrund von Betriebsstörungen, die der Träger nicht zu vertreten hat, wie z. B. Streiks, krankheitsbedingte Störungen o.ä., rechtfertigen keine Reduzierung bzw. Ermäßigung der Elternbeiträge.
Bankgebühren für Rücklastschriften sowie Mahngebühren sind von der/dem/den Beitragspflichtigen zu tragen.
Link zur städtischen Homepage (Betreuungsgebühren in allen Viernheimer Einrichtungen): Betreuungsgebühren Kindertageseinrichtungen in Viernheim
"Vielfalts-Taschen" für die Kindertagesbetreuung in der Bewegten AWO-Kindertagesstätte Lorscher Straße ausleihbar
Die Karl-Kübel-Stiftung für Kind und Familie und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellen ab Oktober 2020 in ganz Hessen insgesamt 100 "Vielfalts-Taschen" für Fachkräfte aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Unter dem Motto "Vielfalt in der Tasche" können sich interessierte Kindertageseinrichtungen und Betreuungsorte auch in Viernheim eine der Taschen ausleihen und in den abwechslungsreichen Fachbüchern und Materialien rund um das Thema stöbern.
"Wir wollen mit diesem Projekt insbesondere dazu beitragen, dass Trägern, Fachberatungen und Fortbildnerinnen und Fortbildnern in ganz Hessen hilfreiche Materialien und aktuelles Fachwissen rund um das Thema "Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" zur Verfügung stehen", so Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. "Der Inhalt der Taschen soll die Einrichtungen und Fachdienste dabei unterstützen, sich vertieft mit dem Thema geflüchtete und zugewanderte Kinder und Familien auseinanderzusetzen und das eigene fachliche Handeln genauer in den Blick zu nehmen", so Daniela Kobelt-Neuhaus, Vorständin der Karl-Kübel-Stiftung.
Interessierte soziale Einrichtungen haben sich aktiv als Standorte für die Taschen beworben. Sie konnten eines von drei Schwerpunktpaketen für "ihre" Tasche auswählen: Kultursensitivität, Zusammenarbeit mit Familien oder Vorurteilsbewusstsein. Die Taschen werden den Standorten von der Koordinierungsstelle "Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung" als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt und im Laufe des Projektes immer weiterentwickelt und ergänzt. "Pädagogische Fachkräfte, die mit zugewanderten und geflüchteten Kindern und Familien zusammenarbeiten, leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration dieser Familien in Hessen. Mit den 'Vielfalts-Taschen' können sie sich zu diesem Thema nun gezielt weiterbilden", betont Kai Klose.
Tom Tarchanow, Vorsitzender des Kindergartenausschusses freut sich, dass die Bewegte AWO-Kindertagesstätte Lorscher Straße als Standort ausgewählt wurde: "Die Arbeit mit zugewanderten Kindern und Familien hat in den AWO-Kindertagesstätten eine lange Tradition – die Tasche wird bei uns sicher rege genutzt werden." Die Elementar-Pädagogin Agnes Manka, in der Einrichtung für die Nutzung und den Verleih der Tasche zuständig, hat sich deren Inhalt schon genauer angesehen: "Das ist eine prima Unterstützung - damit haben wir jederzeit ohne lange Suche richtig gute Materialien speziell für unsere Arbeit mit zugewanderten und geflüchteten Kindern und Familien an der Hand – so etwas müsste eigentlich in jeder Kita verfügbar sein." Bis das soweit ist, kann die Tasche von interessierten Kindertageseinrichtungen und Institutionen ausgeliehen werden.
Kontakt:
Bewegte AWO-Kita Lorscher Straße
Agnes Manka
Lorscher Straße 86b, Viernheim
Tel.: 06204 9802511
E-Mail: lorscher(at)awo-viernheim.de
Eine Übersicht aller hessischen Standorte findet sich auch auf der Homepage der Karl-Kübel-Stiftung unter www.kkstiftung.de.
Innerhalb der hessischen Schulferien im Sommer sind unsere Einrichtungen für drei Wochen geschlossen, außerdem in der Zeit ab Heiligabend bis einschließlich Neujahr, an den Brückentagen (wie zum Beispiel den Freitagen nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam oder am Tag vor oder nach dem 1. Mai und 3. Oktober), am Rosenmontag ab 12.00 Uhr, am Kerwemontag (Anfang November) ab 12.00 Uhr, sowie am Tag des Betriebsausflugs, bei Planungs- oder Fortbildungstagen.
Terminänderungen vorbehalten
Auch bei Planungs- oder Fortbildungstagen findet keine Betreuung der Kinder in der Einrichtung statt. Zu diesen Terminen werden wir uns jedoch bemühen, in einer anderen Einrichtung in Trägerschaft der AWO Viernheim einen Notdienst einzurichten. Dieser kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sich keine andere Betreuungsmöglichkeit durch die/den Sorgeberechtigte/-n organisieren lässt.
Für die Regelungen der Schließungszeiten im Einzelnen verweisen wir auf das Elternmerkblatt der jeweiligen Einrichtung.
Download: Schließungszeiten 2024: Bitte hier klicken